24 November 2009

EU-Parlament beschließt Ausschluss von Internet-Nutzern bei Rechtsverstößen

Das EU-Parlament hat den letzten Teil des umstrittenen Telekompakets zugestimmt, der auch neue Vorschriften für Rechtsverstöße im Internet vorsieht. Demnach darf zukünftig der Internetzugangs eines Nutzers eingeschränkt werden, wenn dies "im Rahmen einer demokratischen Gesellschaft angemessen, verhältnismäßig und notwendig" ist. Dies dürfe nur nach einem vorherigen, fairen und unparteiischen Verfahren erfolgen, bei dem der Grundsatz der Unschuldsvermutung und das Recht auf Schutz der Privatsphäre gewährleistet sein soll. Erstmals wir damit das Internet und seine Nutzung in einem Gesetzestext als Grundrecht angesehen, welches unter bestimmten Vorraussetzungen eingeschränkt werden kann. Mitgliedsstaaten haben nun 18 Monate Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Neben dem Internet-Zugang regelt das verabschiedete Telekompaket auch die Frequenzvergabe bei der Umstellung auf den digitalen Rundfunk, die Zusammenarbeit nationaler Regulierungsbehörden sowie den Zugang zur Netzinfrastruktur marktbeherrschender Anbieter.

mehr Infos: Europa-Parlament

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